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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MZISA Group

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und Projekte der MZISA Group gegenüber ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


2. Leistungen

Die MZISA Group erbringt Dienstleistungen in den Bereichen technische Planung, Entwicklung, Programmierung, Installation, Inbetriebnahme, Modernisierung sowie Support, Wartung und Unterhalt von technischen Anlagen und Systemen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.


3. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte schriftlich, per E-Mail oder durch konkludentes Handeln bestätigt.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder unvollständiger Angaben werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


5. Annahmeverzug

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert sich ein Projekt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die MZISA Group berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten, Wartezeiten und Zusatzaufwände zu verrechnen.


6. Termine und Ausführung

Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Drittanbieter oder fehlende Mitwirkung des Kunden führen zu einer angemessenen Terminverschiebung.


7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exklusive Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug behält sich die MZISA Group vor, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu verrechnen.


8. Zusatzleistungen und Mehraufwand

Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind, werden separat verrechnet.

Dazu zählen insbesondere:

  • nachträgliche Änderungen

  • Zusatzanforderungen

  • Störungen durch Drittanbieter

  • Wartezeiten

  • zusätzliche Abklärungen


9. Einsatz von Personal und Stundenaufwand

Sofern Leistungen auf Stundenbasis erbracht werden, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand.

Reisezeiten, Wartezeiten sowie Einsätze ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten können zusätzlich verrechnet werden.


10. Notfall- und Piketteinsätze

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, insbesondere bei Störungen oder Notfällen, können mit Zuschlägen verrechnet werden.


11. Änderungen während des Projekts

Änderungswünsche des Kunden während eines laufenden Projekts werden hinsichtlich Umsetzbarkeit geprüft.

Zusätzlicher Aufwand sowie Terminverschiebungen werden vorgängig kommuniziert und separat verrechnet.


12. Abnahme

Nach Abschluss der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Kunden.

Erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen keine schriftliche Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.


13. Gewährleistung

Die MZISA Group behebt Mängel, die nachweislich auf eine fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, innerhalb angemessener Frist.

Ausgeschlossen sind Mängel durch:

  • unsachgemässe Nutzung

  • Eingriffe Dritter

  • fehlende Wartung

  • Bedienungsfehler

  • externe Systeme


14. Betrieb und Wartung

Ein störungsfreier Betrieb setzt eine fachgerechte Nutzung sowie regelmässige Wartung voraus.

Ohne entsprechende Wartungsvereinbarung übernimmt die MZISA Group keine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit.


15. Software und Programmierung

Individuell entwickelte Softwarelösungen werden nach bestem Wissen erstellt.

Eine vollständige Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, Systeme vor dem produktiven Einsatz zu prüfen.


16. Datensicherung

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich.

Die MZISA Group übernimmt keine Haftung für Datenverluste.


17. Haftung

Die Haftung der MZISA Group ist auf direkte Schäden beschränkt, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


18. Drittanbieter

Werden Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern eingesetzt, gelten zusätzlich deren Bedingungen.

Die MZISA Group übernimmt keine Haftung für deren Leistungen, Verfügbarkeit oder Änderungen.


19. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Systeme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MZISA Group.


20. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle erstellten Konzepte, Programme, Unterlagen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der MZISA Group.

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung das vereinbarte Nutzungsrecht.


21. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.


22. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen.


23. Kündigung und Projektabbruch

Wird ein Projekt durch den Kunden abgebrochen oder verschoben, werden alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten verrechnet.


24. Höhere Gewalt

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der MZISA Group, insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, Streiks oder behördliche Massnahmen, führen zu einer entsprechenden Verschiebung der Leistungspflicht.


25. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der MZISA Group.


26. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.